Unsere Leistungen
In unserer Praxis bieten wir unseren kleinen und großen Patienten eine hausärztliche und fachärztliche Versorgung. Wir betreuen alle Altersgruppen: vom Neugeborenen bis zum Jugendlichen (bei Kassenpatienten bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag). Privat versicherte Jugendliche können wir länger betreuen.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug unserer Leistungen.
Fragen Sie uns bitte nach weiteren gewünschten und möglichen Untersuchungen.
Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten sog. Zusatzverträge („Hausarztvertrag“), der Ihrem Kind deutliche Vorteile bringt. Sie schließen einen (kostenlosen) Vertrag mit Ihrer Krankenkasse in unserer Praxis ab und Ihr Kind erhält mehr Leistungen, als wenn es nur „normal“ versichert ist. Zum Beispiel wird hier die Untersuchung auf Sehfehler („Amblyopiescreening“) übernommen, welches sonst 30 € kostet, es werden wichtige Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. die U 10, U 11 oder J 2 übernommen usw.. Die Angebote ändern sich immer wieder bzw. werden ausgeweitet. Als Gegenleistung wird von den Krankenkassen verlangt, dass Sie mit Ihrem Kind bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu uns kommen; daher der Name „Hausarztvertrag“ (wie bei den Hausärzten der Erwachsenen). Des weiteren bekommen wir Kinderärzte etwas mehr Vergütung für unsere Arbeit. Somit profitieren alle. Den Vertrag können Sie jederzeit beenden.
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- ADS / ADHS
- Allergologie Diagnostik
- Krankschreibungen
- Anträge auf Kuren, Psychotherapie, iPlatz
- Lungenfunktionstestung
- Laboruntersuchung
- Untersuchung vor Eintritt in Einrichtungen
- Sonographie
- OP-Vorbereitung und Nachsorge
- IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen)
Krankschreibungen
Wir bitten Sie, Ihre Kinder und Jugendlichen selber krankzuschreiben. Nach bayerischer Schulordnung kann(!) eine ärztliche Krankmeldung erst ab dem 4. Tag angefordert werden, sie muss aber nicht.
Da Ihr Kind in der Regel keine Attestpflicht hat, kann die Schule auch Ihnen vertrauen, wenn Sie Ihr Kind krank melden. In der Regel müssen diese Kinder NICHT zum Arzt aus medizinischen Gründen, sondern nur aus Verwaltungsgründen. Das lehnen wir ab! Solche nur wenig erkrankten Kinder nehmen den richtig kranken Kindern die Termine weg. Untersuchungen zufolge sind das 10–15 % der angebotenen Sprechzeiten, die nur wegen unnötiger Bürokratie zum Opfer fallen. In Zeiten von Arzt- und MFA Mangel ist das nicht verantwortlich. Außerdem sind wir medizinisches Personal und keine Attestausfüller. Bitte unterstützen Sie uns in dieser Sache.
Sollten dennoch ein Attest eingefordert werden – wegen z.B. verpasster Probe am Krankheitstag – dann ist es kostenpflichtig, weil Atteste nicht von der Kasse bezahlt werden.
Zur Orientierung: Für ein GKV Kind von Geburt bis drei Jahren erhalten wir 22 € als Quartalspauschale, für über vierjährige 17 €. Das ist eine Zumutung.