Unsere Leistungen
In unserer Praxis bieten wir unseren kleinen und großen Patienten eine hausärztliche und fachärztliche Versorgung. Wir betreuen alle Altersgruppen: vom Neugeborenen bis zum Jugendlichen (bei Kassenpatienten bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag). Privat versicherte Jugendliche können wir länger betreuen.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug unserer Leistungen.
Fragen Sie uns bitte nach weiteren gewünschten und möglichen Untersuchungen.
Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten sog. Zusatzverträge („Hausarztvertrag“), der Ihrem Kind deutliche Vorteile bringt. Sie schließen einen (kostenlosen) Vertrag mit Ihrer Krankenkasse in unserer Praxis ab und Ihr Kind erhält mehr Leistungen, als wenn es nur „normal“ versichert ist. Zum Beispiel wird hier die Untersuchung auf Sehfehler („Amblyopiescreening“) übernommen, welches sonst 30 € kostet, es werden wichtige Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. die U 10, U 11 oder J 2 übernommen usw.. Die Angebote ändern sich immer wieder bzw. werden ausgeweitet. Als Gegenleistung wird von den Krankenkassen verlangt, dass Sie mit Ihrem Kind bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu uns kommen; daher der Name „Hausarztvertrag“ (wie bei den Hausärzten der Erwachsenen). Des weiteren bekommen wir Kinderärzte etwas mehr Vergütung für unsere Arbeit. Somit profitieren alle. Den Vertrag können Sie jederzeit beenden.
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- ADS / ADHS
- Allergologie Diagnostik
- Krankschreibungen
- Anträge auf Kuren, Psychotherapie, iPlatz
- Lungenfunktionstestung
- Laboruntersuchung
- Untersuchung vor Eintritt in Einrichtungen
- Sonographie
- OP-Vorbereitung und Nachsorge
- IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen)
Sonografische Untersuchungen
- Säuglings-Hüfte
- Bauch- und Nierensonographie
- Gelenksonographie
- Schilddrüsensonographie (Nur bei privaten Patienten und als IGeL-Leistung)
Vor Kurzem haben wir uns ein Hochleistungssonographie-Gerät der Firma Samsung angeschafft, um eine bestmöglichste Diagnostik zu gewährleisten.
Bitte berücksichtigen Sie aber, dass es eine ärztliche Entscheidung ist, ob sonographische Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Dies ist keine Wunschleistung.