Unsere Leistungen
In unserer Praxis bieten wir unseren kleinen und großen Patienten eine hausärztliche und fachärztliche Versorgung. Wir betreuen alle Altersgruppen: vom Neugeborenen bis zum Jugendlichen (bei Kassenpatienten bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag). Privat versicherte Jugendliche können wir länger betreuen.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug unserer Leistungen.
Fragen Sie uns bitte nach weiteren gewünschten und möglichen Untersuchungen.
Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten sog. Zusatzverträge („Hausarztvertrag“), der Ihrem Kind deutliche Vorteile bringt. Sie schließen einen (kostenlosen) Vertrag mit Ihrer Krankenkasse in unserer Praxis ab und Ihr Kind erhält mehr Leistungen, als wenn es nur „normal“ versichert ist. Zum Beispiel wird hier die Untersuchung auf Sehfehler („Amblyopiescreening“) übernommen, welches sonst 30 € kostet, es werden wichtige Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. die U 10, U 11 oder J 2 übernommen usw.. Die Angebote ändern sich immer wieder bzw. werden ausgeweitet. Als Gegenleistung wird von den Krankenkassen verlangt, dass Sie mit Ihrem Kind bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu uns kommen; daher der Name „Hausarztvertrag“ (wie bei den Hausärzten der Erwachsenen). Des weiteren bekommen wir Kinderärzte etwas mehr Vergütung für unsere Arbeit. Somit profitieren alle. Den Vertrag können Sie jederzeit beenden.
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- ADS / ADHS
- Allergologie Diagnostik
- Krankschreibungen
- Anträge auf Kuren, Psychotherapie, iPlatz
- Lungenfunktionstestung
- Laboruntersuchung
- Untersuchung vor Eintritt in Einrichtungen
- Sonographie
- OP-Vorbereitung und Nachsorge
- IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen)
Untersuchungen in unserem eigenen Labor
Wir bestimmen Entzündungszeichen (quantitatives) CRP, den Blutzucker, den Urin und führen Soforttests auf Corona, RSV und Grippe durch (siehe dazu Unterpunkt „IgeL“)
Nach medizinischer Indikation (siehe unten) und nach Anmeldung können wir eine Vielzahl von Blutuntersuchungen durchführen lassen.
In aller Regel brauchen die Kinder NICHT nüchtern zur Blutentnahme kommen. Gerade bei Teenagern ist sogar wichtig, dass sie etwas vorher essen und trinken, denn sie sind immer etwas kollapsgefährdet.
Nur bei speziellen Blutuntersuchungen muss das Kind nüchtern sein: z.B. wenn in der Familie Fälle von ungeklärtem(!) Herztod aufgetreten sind oder die Eltern zu hohe Blutfette haben (im Sinne einer Stoffwechselerkrankung). Wir Ärzte bestimmen aber das genaue Vorgehen und wie viele Blutwerte untersucht werden. Bei GKV, also gesetzlich versicherten, Patienten gilt die Regel, dass wir nur die Werte bestimmen dürfen, die relevant für das aktuelle Krankheitsbild sind, z.B. bei Müdigkeit bestimmen wir nur Blutbild und Eisenspeicher. Wir sind dazu verpflichtet, ansonsten zahlen wir Ärzte diese Untersuchungen selber. Bei Privatpatienten besteht keine Einschränkung.