Unsere Leistungen

In unserer Praxis bieten wir unseren kleinen und großen Patienten eine hausärztliche und fachärztliche Versorgung. Wir betreuen alle Altersgruppen: vom Neugeborenen bis zum Jugendlichen (bei Kassenpatienten bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag). Privat versicherte Jugendliche können wir länger betreuen.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug unserer Leistungen.
Fragen Sie uns bitte nach weiteren gewünschten und möglichen Untersuchungen.

Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten sog. Zusatzverträge („Hausarztvertrag“), der Ihrem Kind deutliche Vorteile bringt. Sie schließen einen (kostenlosen) Vertrag mit Ihrer Krankenkasse in unserer Praxis ab und Ihr Kind erhält mehr Leistungen, als wenn es nur „normal“ versichert ist. Zum Beispiel wird hier die Untersuchung auf Sehfehler („Amblyopiescreening“) übernommen, welches sonst 30 € kostet, es werden wichtige Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. die U 10, U 11 oder J 2 übernommen usw.. Die Angebote ändern sich immer wieder bzw. werden ausgeweitet. Als Gegenleistung wird von den Krankenkassen verlangt, dass Sie mit Ihrem Kind bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu uns kommen; daher der Name „Hausarztvertrag“ (wie bei den Hausärzten der Erwachsenen). Des weiteren bekommen wir Kinderärzte etwas mehr Vergütung für unsere Arbeit. Somit profitieren alle. Den Vertrag können Sie jederzeit beenden.


Operationsvorbereitung und Nachsorge

Wir führen die Operationsvorbereitung durch. Diese erfolgt in aller Regel ca. 1 Woche vor der Operation.

 

Sollten bei Ihrem Kind oder in der Familie VERMEHRT Blutgerinnsel (Thrombosen) oder Blutungen (Nasen- oder Zahnfleischbluten, große blaue Flecke nach leichten „Anhauen“, langes Bluten nach einfachen Verletzungen der Haut, auffälliges Zahnfleischbluten, Blutungskomplikationen nach einer OP, überlange Menstru­ations­blutungen – auch bei der Mutter etc.) auftreten, so sollten Sie noch früher mit uns in Kontakt treten, um eine Abklärung durchführen zu lassen. Ansonsten kann die OP nicht durchgeführt werden.

Häufig stellt sich die Frage, ob ein leicht krankes Kind operiert werden kann:

Prinzipiell gefährden einfache Erkältungen wie Schnupfen, Halsweh, leichter Husten und einem gutem Befinden die OP nicht. Zum Beispiel sind gerade die Kinder, die eine HNO OP benötigen, im Prinzip „dauerkrank“, können dennoch operiert werden.

Hohes Fieber, schlechter Allgemeinzustand, starker Husten oder antibiotikapflichtige Erkrankungen schließen eine OP-Fähigkeit aus.


Nach der Operation kontrollieren wir die Wundheilung und entfernen Fäden nach der Vorgabe der Operateure.